AGB | BildgeflüsterChemnitz
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AGB

Copyright:

Alle Fotos und Grafiken auf dieser Website unterliegen dem Copyright.
Jede Vervielfältigung bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen Genehmigung!

 

Disclaimer:

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Abbildung von öffentlichen Plätzen / Passanten:

Das Urhebergesetz erlaubt es Ines Halbhubner (nachfolgend genannt Bildgeflüster Fotografie), Fotografien von Häusern, Denkmälern oder Privatbesitz im öffentlichen Raum ohne Erlaubnis und Vergütung anzufertigen und zu veröffentlichen. Passanten oder Autos sind nicht zentraler Bestandteil solcher Bilder und wurden rein zufällig abgebildet, wodurch auch hier keine ausdrückliche Zustimmung erfolgen muss. Solche Bilder stellen daher keine Einschränkung des Persönlichkeitsrechtes dar. Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt! Sollten Inhalte unserer Seiten Ihre Rechte, die Rechte Dritter, oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, benachrichtigen Sie uns bitte. Zu Recht beanstandete Inhalte werden unverzüglich entfernt, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Ausgelöste Kosten ohne vorherige Kontaktaufnahme Ihrerseits, werden wir vollumfänglich wegen der Pflicht zur Schadensminderung als unbegründet zurückweisen. Wir behalten uns das Recht vor, gegebenenfalls Gegenklage einzureichen. Trotz der Bemühungen unser Internetangebot stets aktuell zu halten, kann keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen werden.

 

I. Allgemeines

1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Auftragnehmer, im nachfolgenden auch  Bildgeflüster Fotografie genannt, erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

2. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle von Bildgeflüster Fotografie hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos usw.)

 

II. Urheberrecht

1. Bildgeflüster Fotografie steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

2. Überträgt Bildgeflüster Fotografie Nutzungsrechte an seinen Werken, ist - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde - jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.

3. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an Bildgeflüster Fotografie.

4. Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.  § 60 UrhG wird ausdrücklich Abbedungen.

5. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann , sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Bildgeflüster Fotografie zum Schadensersatz.

6. Die Negative verbleiben bei Bildgeflüster Fotografie. Eine Herausgabe der Negative an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.

7. Wenn nicht anders vereinbart, hat Bildgeflüster Fotografie das Recht, von ihm erstellte Fotos, Entwürfe, Designs und Layouts auch nach dem Erwerb von Nutzungsrechten durch den Kunden ohne besonderes Einverständnis des Kunden als Referenz aufzuführen, in Belegmappen bzw. bei Präsentationen oder Messen zu verwenden.

 

III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt

1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar in Form einer vereinbarten Pauschale inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen.

2. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Bildgeflüster Fotografie bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.

3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum von Bildgeflüster Fotografie.

4. Hat der Auftraggeber dem Fotodesigner keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Bildgeflüster Fotografie behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.

5. Bildgeflüster Fotografie behält sich das Eigentum an übergebenen Daten, Bildmaterial, ausgestellten Gutscheinen, Waren etc. bis zur vollständigen Zahlung des Rechnungspreises vor. Die Übertragung des Eigentums erfolgt unter der Bedingung der vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrages sowie der vollständigen Begleichung aller zugunsten Bildgeflüster Fotografie bestehenden Forderungen. Sollte ein unbezahlter Gutschein vom Kunden eingelöst werden, verfügt Bildgeflüster Fotografie über den Eigentumsvorbehalt über diesen Gutschein und ist nicht verpflichtet diesen einzulösen. In diesem Fall wird der Gutscheininhaber auf Anfrage über den Grund der Sperrung aufgeklärt.

 

6. Kommt es zu einer Absage von Hochzeitsfotografie Seitens des Auftraggebers, gelten folgende Regelungen:

 

- Bei Krankheit (mit Attest), Unfall oder Tod entstehen keine Kosten.

- 6 Wochen vor dem Termin 25% Ausfallgebühr vom gebuchten Paketpreis

- 4 Wochen vor dem Termin 50% Ausfallgebühr vom gebuchten Paketpreis

- 2 Wochen vor dem Termin 70% Ausfallgebühr vom gebuchten Paketpreis

 

7. Die Umsatzsteuer wird aufgrund der Befreiung für Kleinunternehmer (§ 19 UStG) nicht ausgewiesen.

 

IV. Haftung/Garantie

1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet Bildgeflüster Fotografie  für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertrags-pflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet Bildgeflüster Fotografie  – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

2. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Datenträgern erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.

3. Da der Auftragnehmer nicht alle Daten archivieren kann, hat der Auftraggeber selbst für eine ausreichende Sicherung, seiner vom Auftragnehmer erhaltenen Daten zu sorgen (Anfertigung von Datenträgerkopien).

4 .Bildgeflüster Fotografie  haftet 24 Monate für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit von Lichtbildern, Fotoalben und Produkte, die für diesen Verwendungszeitraum bestimmt sind. Darüber hinaus haftet Bildgeflüster Fotografie nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Materials.

 

V. Nebenpflichten

1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Bildgeflüster Fotografie übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.

2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen.

 

VI. Leistungsstörung, Ausfallhonorar

1. Überlässt Bildgeflüster Fotografie dem Auftraggeber mehrere Lichtbilder zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Lichtbilder innerhalb einer Woche nach Zugang - wenn keine längere Zeit vereinbart wurde - auf eigene Kosten und Gefahr zurücksenden. Für verlorene oder beschädigte Lichtbilder kann Bildgeflüster Fotografie , sofern er den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen.

2. Überlässt Bildgeflüster Fotografie dem Auftraggeber Bilder aus seinem Archiv, so hat der Auftraggeber die Bilder innerhalb von 2 (in Worten: zwei) Wochen nach Zugang beim Auftraggeber zurückzuschicken. Kommt der Auftraggeber mit der Rücksendung in Verzug, kann Bildgeflüster Fotografie  eine Blockierungsgebühr von 1 (in Worten: einem) Euro pro Tag und Bild verlangen. Bei Verlust oder Beschädigung, die eine weitere Verwendung der Bilder ausschließt, kann Bildgeflüster Fotografie Schadenersatz verlangen. Der Schadenersatz beträgt mindestens 500 (in Worten: fünfhundert) Euro für jedes Original und 200 (in Worten: zweihundert) Euro für jedes Duplikat. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt Bildgeflüster Fotografie vorbehalten.

3. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die Bildgeflüster Fotografie nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar von Bildgeflüster Fotografie, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält Bildgeflüster Fotografie auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass Bildgeflüster Fotografie kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann Bildgeflüster Fotografie auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

4. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von Bildgeflüster Fotografie bestätigt worden sind. Bildgeflüster Fotografie  haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

 

VII. Datenschutz

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Bildgeflüster Fotografie verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

 

VIII. Digitale Fotografie

1. Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder von Bildgeflüster Fotografie auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Bildgeflüster Fotografie.

2. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung (außer zu Zwecken der Datensicherung), wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.

 

IX. Bildbearbeitung

1. Die Bearbeitung von Lichtbildern von Bildgeflüster Fotografie und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung von Bildgeflüster Fotografie. Entsteht durch Fotocomposing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des §8UrhG.

2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder von Bildgeflüster Fotografie digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name von Bildgeflüster Fotografie mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird.

3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und Bildgeflüster Fotografie als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.

4. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, Bildgeflüster Fotografie mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt Bildgeflüster Fotografie  von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.

 

X. Nutzung und Verbreitung

1. Die Verbreitung von Lichtbildern von Bildgeflüster Fotografie  im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen Bildgeflüster Fotografie  und dem Auftraggeber gestattet.

2. Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Bildgeflüster Fotografie.

3. Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die Bildgeflüster Fotografie auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung Bildgeflüster Fotografie.

4. Bildgeflüster Fotografie ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

5. Wünscht der Auftraggeber, dass Bildgeflüster Fotografie ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.

6. Hat Bildgeflüster Fotografie dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung von Bildgeflüster Fotografie verändert werden. Für eine ausreichende Datensicherung hat der Auftraggeber jedoch selbst zu sorgen (Anfertigung von Datenträgerkopien für diesen Zweck dringend empfohlen), da der Auftragnehmer nicht alle Daten archivieren kann.

7. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftragnehmer bestimmen.

8. Bildgeflüster Fotografie überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung.

9. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

 

XI. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von Bildgeflüster Fotografie , wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist.

Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz von Bildgeflüster Fotografie als Gerichtsstand vereinbart.

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